Rückgabe & Widerruf

Ausschluss des Widerrufsrechts für alkoholische Getränke

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von alkoholischen Getränken, da es sich hierbei um Lebensmittel handelt. Eine Rückgabe oder ein Widerruf ist ausgeschlossen, unabhängig davon, ob die Ware versiegelt, ungeöffnet oder unbeschädigt ist. Dies gilt insbesondere aus Gründen des Gesundheitsschutzes, der Hygiene sowie der Lebensmittelsicherheit. Eine Rücknahme oder ein Umtausch der gelieferten alkoholischen Getränke ist ausgeschlossen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 sowie Nr. 3 BGB kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren besteht:

  • die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.

Alkoholische Getränke zählen als Lebensmittel zu diesen Warenkategorien.

Darüber hinaus ist ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 5 BGB ausgeschlossen, sofern alkoholische Getränke im Rahmen einer individuellen Bestellung, limitierten Auflage, Sonderabfüllung oder personalisierten Konfiguration geliefert werden.

Aus Gründen der Produktsicherheit, der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften sowie des Verbraucherschutzes ist eine Rücknahme, ein Umtausch oder eine Erstattung von alkoholischen Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware ungeöffnet, originalverpackt oder äußerlich unbeschädigt ist.

Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Gewährleistungsansprüche im Falle eines nachweislich vorliegenden Mangels gemäß §§ 434 ff. BGB. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, sondern ausschließlich auf Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.